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Sonstige Formulare
Hinweise zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern:
Schülerinnen und Schüler können gemäß § 43 (4) SchuIG NRW auf Antrag der Eltern aus wichtigen Gründen vom Unterricht beurlaubt oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreit werden.
- Bis zu zwei Tage beurlaubt die Klassen- oder Stufenleitung,
- bei mehr als zwei Tagen oder bei Anträgen, die sich auf einen Zeitraum vor oder nach Schulferien beziehen ausschließlich die Schulleitung.
Anträge auf Beurlaubung sind von den Eltern so frühzeitig schriftlich zu stellen, dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist. Wir bitten darum, den Antrag möglichst zwei Wochen vor Beginn der eventuellen Beurlaubung zu stellen, besonders dann, wenn es sich um einen Beurlaubungswunsch handelt, der nur von der Schulleitung genehmigt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Erlass des Schulministeriums (Runderlass vom 01.06.2015, insbesondere 3.3, 3.4 und 5.4).
Hinweise zum Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe:
Im Falle einer Erkrankung oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen wird die Schule unverzüglich benachrichtigt:
in der Regel durch einen Eintrag der Erziehungsberechtigten im digitalen Kursbuch bei WEB-Untis
oder (in Ausnahmefällen) durch Anruf im Sekretariat.
Der Fehlstundennachweis muss in Krankheitsfällen ausgedruckt und ausgefüllt werden und unverzüglich nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs in den Briefkasten der eigenen Jahrgangsstufe (Gang zum Lehrer:innenzimmer) eingeworfen werden (in der Regel spätestens bis zum Freitag der Woche). Das Jahrgangsstufenleitungsteam entschuldigt die Fehlstunden dann im digitalen Kursbuch.
Bei Versäumnis einer Klausur wegen Erkrankung muss die Benachrichtigung der Schule vor Klausurbeginn erfolgen (s.o.). Zusätzlich ist ein Antrag auf Nachschrift zu stellen, da sonst keine Nachschreibmöglichkeit eingeräumt wird.
Bei vorhersehbarem Fehlen (z.B. Familienfeier, geplante Arzttermine, Fahrprüfung o.ä.) ist eine vorherige Beurlaubung erforderlich. Diese Beurlaubungen aus privaten Gründen gelten als (entschuldigte) Fehlstunden.
Alle Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Alle Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Schüler:innen können sich vom Religionsunterricht abmelden. Bei Schüler:innen, die noch nicht 14 Jahre alt und somit noch nicht religionsmündig sind, erfolgt die Abmeldung durch die Eltern. Umgekehrt können Schüler:innen in Abstimmung mit der unterrichtenden Religionslehrkraft auch dann am Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie dem jeweiligen Bekenntnis nicht angehören.
Schüler:innen der Sekundarstufe l, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten das – soweit erteilt – verpflichtende Angebot „Praktische Philosophie“. In der SII wird das Fach „Philosophie“ erteilt.
Hinweise zur Unfallanzeige:
Bitte reichen Sie die Unfallanzeige immer über das Sekretariat der Schule ein und senden Sie sie nicht selbst an die Unfallkasse, da weitere Unterlagen durch die Schule ergänzt werden müssen und die Bearbeitung sonst verzögert wird.