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Schutzkonzept
Alle Schulen des Landes NRW sind nach dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz vom 7. Dezember 2021 verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt zu erarbeiten. Ein zentraler Bestandteil ist eine sogenannte Risikoanalyse. Darin werden kritische Orte, Zeiten und Situationen untersucht, die für die Prävention und Intervention bei gewaltförmigen Handlungen von Bedeutung sind.
Der Arbeitskreis Schutzkonzept führt dazu derzeit eine Befragung unter Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern durch, bei der die genannten Problembereiche im Mittelpunkt stehen.
Der Risikoanalyse wird anschließend eine sogenannte Potenzialanalyse gegenübergestellt. Darin werden die bisherige Präventionsarbeit sowie bestehende Regelungen und Verfahren zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten dargestellt. Die Ergebnisse der Befragungen fließen in diese Analyse ein und werden in konkrete Maßnahmen umgesetzt.
Darauf aufbauend entsteht ein Verhaltenskodex, der Nähe- und Distanzverhalten sowie Ge- und Verbote in sozialen Interaktionen regelt. Es folgen Interventionspläne mit Ansprechpartnern, Beschwerdewegen und Handlungsleitfäden.
Abschließend werden Aspekte des Qualitätsmanagements beschrieben. Dazu zählen langjährige erfolgreiche Kooperationen mit fachlichen Beratungsstellen und qualifizierten schulberatenden Diensten, regelmäßige Fortbildungen für das Kollegium sowie Präventionsangebote für Schülerinnen, Schüler und Eltern.
Das fertige Schutzkonzept wird abschließend in einer Sitzung der Schulkonferenz beraten und beschlossen. Es wird anschließend hier auf der Homepage zum Download bereitstehen.